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   BFH, 27.01.1971 - I R 79/68   

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https://dejure.org/1971,788
BFH, 27.01.1971 - I R 79/68 (https://dejure.org/1971,788)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1971 - I R 79/68 (https://dejure.org/1971,788)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1971 - I R 79/68 (https://dejure.org/1971,788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Verarbeitung eingekaufter Stoffe - Liefer-Firma - Beratungstätigkeit - Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 361
  • DB 1971, 947
  • BStBl II 1971, 352
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.1965 - I 181/63 U

    Behandlung von Beträgen eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 79/68
    Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, so muß davon ausgegangen werden, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig geworden ist (BFH-Urteile I 181/63 U vom 15. Dezember 1965, BFH 84, 342, BStBl III 1966, 123; I R 130/68 vom 30. September 1970, BFH 100, 240, BStBl II 1971, 68).

    Wenn aber der Geschäftsführer -- wie im Streitfall vorgetragen -- über einen reichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet der Herstellung bestimmter Stoffe, die die Gesellschaft verarbeitet, und über erfinderische Fähigkeiten verfügt, dann liegt der Einsatz dieser Erfahrungen und Fähigkeiten im Interesse der Gesellschaft und damit im Bereich der Geschäftsführertätigkeit, es sei denn, daß die Beratungstätigkeit durch klare und bis ins einzelne gehende Vereinbarungen von der Geschäftsführertätigkeit abgegrenzt ist, wie es das BFH-Urteil I 181/63 U (a. a. O.) verlangt.

    Fehlt es somit im Streitfall an der erforderlichen Abgrenzung der Tätigkeiten des G., so gilt nach dem BFH-Urteil I 181/63 U (a. a. O.), daß seine Beratungstätigkeit für die K-GmbH und damit auch die Vergütungen für diese Tätigkeit der Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.

  • BFH, 08.01.1969 - I R 91/66

    Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 79/68
    war in den Streitjahren mit seiner Beteiligung von 57 v. H. des Stammkapitals beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuerpflichtigen (Urteil des BFH I R 91/66 vom 8. Januar 1969, BFH 95, 215, BStBl II 1969, 347).
  • BFH, 30.09.1970 - I R 130/68

    Maklerfirma - Rechtsform der GmbH - Hauptgesellschafter - Geschäftsführer -

    Auszug aus BFH, 27.01.1971 - I R 79/68
    Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, so muß davon ausgegangen werden, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig geworden ist (BFH-Urteile I 181/63 U vom 15. Dezember 1965, BFH 84, 342, BStBl III 1966, 123; I R 130/68 vom 30. September 1970, BFH 100, 240, BStBl II 1971, 68).
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